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MiLoG

21.07.2015

MILOG_DE
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Wir haben die erste offizielle Anfrage des Zoll Saarbrücken erhalten, welche ein ausländisches Unternehmen auffordert, die durch das Mindeslohngesetz (kurz MiLoG) geforderten Unterlagen zu übersenden.
Wir bearbeiten derzeit diesen Fall. Die deutschen Behörden haben die folgenden Unterlagen angefordert:
- Die Lohnabrechnungen aller per Fax angemeldeten Fahrer für einen speziellen Monat. Bitte achten Sie darauf, dass nur Fahrer angemeldet werden, die auch wirklich nach Deutschland fahren! - Zahlungsbestätigungen für die o.g. Lohnabrechnungen.
- Einen Überblick über die Arbeitszeiten der Fahrer, welche in Deutschland angemeldet waren.
- Die Namen und Adressen der Auftraggeber für die Sie im genannten Zeitraum Ladung transportiert haben.
Fristen, Sprache und Sanktionen:
- Die Frist für das Übersenden der angeforderten Dokumente beträgt ca. einen Monat.
- Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache übersendet werden.
- Die Strafe für das Nicht-Beantworten kann bis zu 30.000,00€ betragen.
Truckcontroller

Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Nutzer von Truckcontroller keine weiteren Kosten haben um die Anforderungen des “MiLoG” zu erfüllen, bspw. für Übersetzungen. Es ist alles im Preis inbegriffen. Guretruck benötigt auch keine weiteren Dokumente, da bereits alle Dokumente im Truckcontroller vorhanden sind. Wir benötigen nur die Liste Ihrer Kunden, für den angefragten Zeitraum.
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