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Dänemark vom EU-Gerichtshof freigesprochen

26.04.2018

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Der Fall begann im Jahr 2013, als die Kommission die dänische Definition einer Kabotagefahrt kritisierte. 

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Dänemark vom EU-Gerichtshof freigesprochen


Der Fall begann im Jahr 2013, als die Kommission die dänische Definition einer Kabotagefahrt kritisierte. Die Kommission hat eine Reihe von Informationen angefordert, um zu beurteilen, ob die dänischen Vorschriften gegen die Kabotagevorschriften verstoßen. Vor allem ging es um die Definition einer Kabotagefahrt.

Am 12. April 2018 entschied der EU-Gerichtshof, dass Dänemark keine Vorschrift verletzt. Die dänische Definition einer Kabotage wurde für rechtmäßig erklärt, die Definition besagt, dass ein ausländisches Transportunternehmen nach einem internationalen Transport nach Dänemark innerhalb von sieben Tagen drei Kabotagefahrten in Dänemark durchführen darf. Eine Kabotage kann aus mehreren Be- oder Entladestellen bestehen, jedoch niemals gleichzeitig aus mehreren Be- und Entladestellen.