Als Reaktion auf die sich ausweitende Coronavirus-Epidemie hat die Tschechische Republik den Ausnahmezustand ausgerufen.
Zu den eingeführten Maßnahmen gehört ein Besuchsverbot für tschechische Bürger in eines der 15 Risikoländer (China, Südkorea, Italien, Iran, Spanien, Österreich, Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Schweiz,
Schweden, Norwegen, Belgien und Dänemark). Gleichzeitig besteht für alle Bürger der aufgeführten Länder ein Einreiseverbot in die Tschechische Republik.
An den Grenzen des Landes zu Österreich und Deutschland wird ab Freitag um Mitternacht eine Sonderregelung eingeführt. Ausländern wird es nicht möglich sein, von Deutschland und Österreich aus in die Tschechische Republik einzureisen. Die Rückkehr von tschechischen Bürgern aus dem Ausland und die Ausreise von Ausländern wird weiterhin möglich sein, allerdings nur über 11 ausgewählte Grenzübergänge, wobei die Grenzkontrollen wieder eingeführt werden.
Transportunternehmen im internationalen Personenverkehr mit Sitz in der Tschechischen Republik sowie Transportunternehmen mit Sitz außerhalb der Tschechischen Republik dürfen ihre leeren Busse / Züge / Schiffe ohne Passagiere in beide Richtungen über die tschechische Grenze befördern.
Die slowakische Regierung hat ebenfalls den Ausnahmezustand im Land erklärt.
In der Slowakei werden ab Freitag Vormittag an allen Grenzübergängen, mit Ausnahme von Polen, vorübergehende Grenzkontrollen eingeführt. Eine Einreise wird nur Personen mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz in der Slowakei und Inhaber eines slowakischen Passes gestattet.
Fahrer des Güterverkehrs müssen beim Be- und Entladen von Gütern die Atemschutzmasken FFP2 oder FFP3 tragen und sollten den direkten Kontakt mit dem Personal so weit wie möglich einschränken.
Das Fahrzeug sollte mit Gummihandschuhen sowie einem Desinfikationsmittel zum regemäßigem Reinigen der Händer ausgestattet sein.