Kleintransporter unter 3,5 t in FRANKREICH: keine Pause im Fahrzeug
Seit dem 3. September 2020 wird in Frankreich jede tägliche oder wöchentliche Ruhezeit in einem Kleintransporter unter 3,5 t mit einer Geldstrafe von 750 Euro geahndet.
Seit Januar 2020 müssen tägliche und wöchentliche Ruhezeiten AUßERHALB DES FAHRZEUGS verbracht werden. Bisher gab es keine Strafen im Zusammenhang mit diesem Verbot. Doch nun wurde mit dem neuen Beschluss (Nr. 202020-1104) das Verbot klarer formuliert, und JEDE (tägliche oder wöchentliche) Ruhepause im Lieferwagen wird mit 750 Euro bestraft.
Die Fahrer müssen nachweisen, dass sie die Ruhepause außerhalb des Fahrzeugs verbracht haben. Nachweise können durch folgende Unterlagen erbracht werden: Hotelrechnungen; Nachweise über die Anmietung einer Wohnung; Telefonnummer eines Freundes, in dessen Haus sie übernachtet haben,uws.
Die Verordnung (EG) 561/2006 (Artikel 2) gilt nicht für Transporter unter 3,5 T, so dass nationale Gesetze anwendbar sind. Wer also in Frankreich mit einem dieser Transporter unterwegs ist, unterliegt dem französischen Recht.
Zusätzlich zu diesem Verbot bestehen in Frankreich folgende Vorschriften: